Mögliche Abschlüsse an unserer Schule
Die nachstehenden Abschlüsse können an unserer Schule erreicht werden.
Diese sind in der Sekundarstufe I - Verordnung § 57 des Landes Brandenburg verankert.
Hauptschulabschluss - Berufsbildungsreife (BR)
wird mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 erworben.
Erweiterter Hauptschulabschluss - Erweiterte Berufsbildungsreife (EBR)
erwirbt, wer ...
in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat oder
bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen höchstens zwei mangelhafte Leistungen aufweist und jede mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung ausgleichen kann. Dabei müssen in einem der Fächer Deutsch oder Mathematik mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden.
Soweit Fächer in B-Kursen unterrichtet werden, erfolgt die Entscheidung auf der Grundlage der gemäß § 55 Abs. 5 Satz 2 in die entsprechenden Leistungen eines A-Kurses umgerechneten Leistungen
Der Ausgleich für jedes Fach der Fächergruppe I muss durch ein anderes Fach dieser Fächergruppe erfolgen
Realschulabschluss - Fachoberschulreife (FOR)
erwirbt, wer ...
in mindestens zwei B-Kursen mindestens ausreichende Leistungen,
in A-Kursen mindestens befriedigende Leistungen,
in zwei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen und
in den anderen Fächern im Durchschnitt der Noten mindestens 4,0 erreicht hat. Die zweite Stelle nach dem Komma bleibt unberücksichtigt. Dabei dürfen keine ungenügende Leistung und höchstens zwei mangelhafte Leistungen vorliegen.
Es darf höchstens eine ausreichende Leistung im A-Kurs oder höchstens eine mangelhafte Leistung in einem B-Kurs auftreten, wenn diese gemäß Satz 5 ausgeglichen werden kann. Eine ausreichende Leistung im A-Kurs oder eine mangelhafte Leistung im B-Kurs ist durch mindestens eine gute Leistung im A-Kurs oder eine mindestens befriedigende Leistung im B-Kurs oder in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts der Fächergruppe I auszugleichen.
Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FOR-Q)
erwirbt, wer ..
in mindestens drei B-Kursen mindestens befriedigende Leistungen,
im A-Kurs mindestens gute Leistungen,
in zwei weiteren Fächern mindestens gute Leistungen und
in den anderen Fächern im Durchschnitt der Noten mindestens 3,0 erreicht hat. Die zweite Stelle nach dem Komma bleibt unberücksichtigt. Dabei darf keine ungenügende Leistung und höchstens eine mangelhafte Leistung vorliegen.
Es darf höchstens eine befriedigende Leistung im A-Kurs oder höchstens eine ausreichende Leistung in einem B-Kurs auftreten, wenn diese gemäß Satz 5 ausgeglichen werden kann. Eine befriedigende Leistung im A-Kurs oder eine ausreichende Leistung im B-Kurs ist durch mindestens eine sehr gute Leistung im A-Kurs oder eine mindestens gute Leistung im B-Kurs oder in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts der Fächergruppe I auszugleichen.
Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr! Die vollständigen Abschluss - und Versetzungsbedingungen werden in den jährlichen Laufbahngesprächen erläutert, zu denen der Klassenleiter oder die Klassenleiterin alle Eltern oder Erziehungsberechtigten einladen wird.